Schulbehörde in Zeiten von Corona: Die aktuelle Lage
Corona überschattet auch in der Schulbehörde die tägliche Arbeit. Pünktlich um 9 Uhr kommen die Mitglieder des Corona-Krisenstabes zusammen - selbstverständlich mit dem gebührenden Abstand zueinander. Der Krisenstab verschafft sich täglich ein Bild über die aktuelle Lage und sucht die Antworten zu allen drängenden Fragen. Im Rahmen dieser Beratungen wurden Arbeitsgruppen zu den am häufigsten gefragten Themen eingesetzt.
Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen der Schulschließungen auf die vielen Kooperationspartner der Schulen. Hier geht es zum Beispiel um die Honorarkräfte an Schulen, die im Rahmen der Lernförderung oder der Nachmittagsbetreuung eingesetzt sind. Es geht etwa um die Dozenten der Volkshochschule (VHS), um die Caterer, die in den Schulen das Mittagessen zubereiten, und es geht um die Busunternehmen, die die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf übernehmen. Insgesamt gibt es zahlreiche Unternehmen, Selbstständige und Honorarkräfte, die von dem Schulausfall betroffen sind. Hier stimmt zurzeit die Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Bundesschutzschirm, der Hamburger Finanzbehörde und dem Landesschutzschirm und den Eigenmitteln der Schulbehörde unterschiedliche Lösungen ab. Bildungssenator Ties Rabe: "Wir halten die Betroffenen zeitnah auf dem Laufenden und hoffen, dass wir bis Ende dieser Woche oder spätestens Anfang nächster Woche die ersten Lösungen präsentieren können."
Die zweite Arbeitsgruppe setzt sich mit den vielen Fragen rund um das Thema Unterricht auseinander. Hier geht es einerseits darum, die Schulen technisch darin zu unterstützen, die vielfältigen Möglichkeiten des Internets weiter zu nutzen. Es geht aber auch darum, die vielen Fragen der Eltern und Kinder ernst zu nehmen und Empfehlungen auszusprechen, damit die Kinder und Jugendlichen nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert werden. Es geht auch um Empfehlungen, wie die Leistungsüberprüfungen und Leistungsfestlegungen ohne Klausuren getroffen werden können. Und um Empfehlungen für die direkte Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern und umgekehrt zwischen Schülern und Lehrkräften. Senator Rabe: "In diesem Zusammenhang bittet die Schulbehörde insbesondere Eltern und Schülerinnen und Schüler darum, wenn sie Fragen haben oder sich über- oder unterfordert fühlen, Kontakt mit den jeweiligen Lehrkräften aufzunehmen und die Probleme direkt zu besprechen."
Die dritte Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Notbetreuung an Schulen. Nach wie vor gilt der Beschluss des Hamburger Senats, dass Eltern ihre Kinder zuhause betreuen sollen und dass die Schulen geschlossen sind. Gleichzeitig gibt es jedoch eine Notbetreuung, die zurzeit im Grundsatz allen Kindern, deren Eltern in familiären Nöten sind, offen steht. Hier bittet die Schulbehörde alle Eltern, sehr verantwortungsvoll mit diesem Angebot umzugehen und es nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen. Umgekehrt geht es aber auch darum, dass die Schulen - ähnlich wie die Kitas - ernsthaft, aber zugleich gelassen mit der Aufgabe der Notbetreuung umgehen. Rabe: "Aktuell ist es nach wie vor so, dass nur 0,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Notbetreuung an Schulen wahrnehmen."
Die vierte Arbeitsgruppe kümmert sich um das Thema Prüfungen. Hier geht es um die Prüfung zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), zum Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie zum Abitur. In Bezug auf das Abitur haben sich gestern alle Bundesländer dahingehend geeinigt, dass das Abitur in jedem Fall geschrieben wird, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Wichtig: Das für die Abiturprüfungen relevante Wissen ist nur das Wissen, das an den Schulen bis zum 31. Januar unterrichtet wurde. Rabe: "In den Abiturprüfungen kommen keine Fragen zu Themen, die jetzt durch den Schulausfall beeinträchtigt sind." Selbstverständlich wird die Schulbehörde für den Fall, dass das Abitur wie erwartet pünktlich geschrieben wird, für umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen sorgen, durch getrennte Eingangstüren und erhebliche Sicherheitsabstände, die die Infektionsgefahr minimieren. Außerdem wird die Schulbehörde zusätzliche Ersatztermine anbieten für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler krankheitsbedingt an der ersten Prüfung nicht teilnehmen können.
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