Schulstart mit strengeren Regeln: Für Berufs- und Oberstufenschüler gilt jetzt Maskenpflicht im Unterricht
Die erste Schulwoche nach den Herbstferien ist um – mit verschärften Corona-Regeln: Nach dem sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen in der letzten Woche hatte die Schulbehörde entschieden, dass ab Montag alle Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen sowie der Oberstufen an den allgemeinbildenden Schulen auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Gleiches gilt für die Lehrkräfte in diesen Klassen. Zeitgleich wird seit dem ersten Schultag nach den Ferien das neue Lüftungskonzept umgesetzt, welches ein kräftiges Stoßlüften sämtlicher Klassenzimmer alle 20 Minuten vorschreibt. Die strengen Lüftungs- und Maskenregeln haben alle dasselbe Ziel: Die Schulen sollen solange wie möglich geöffnet bleiben.
Die Infektionszahlen an Schulen sind bislang niedrig: Seit Schuljahresbeginn wurden bis zum 22. Oktober insgesamt 572 Corona-Infizierte aus den Schulen gemeldet, davon 477 Schülerinnen und Schülern (0,19 Prozent von 255.000 Schülern) sowie 95 Lehrkräfte und andere Schulbeschäftige (0,28 Prozent von insgesamt 34.400). Aktuell sind 77 Schüler und 25 Schulbeschäftige infiziert. Bildungssenator Ties Rabe: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Schulen kein Hotspot der Pandemie sind. Im Gegenteil: Rund 90 Prozent der infizierten Schülerinnen und Schüler haben sich nicht in der Schule, sondern zuhause angesteckt. Deshalb sind sich die Kultusminister, die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin einig: Auch bei steigenden Infektionszahlen müssen die Schulen solange wie irgend möglich komplett geöffnet bleiben.“
Die neue Maskenpflicht im Unterricht gilt bislang nur für Berufs- und Oberstufenschüler, nicht aber für jüngere Schüler bis Jahrgang 10 und auch nicht an den Sonderschulen. Lehrkräfte, die in der Oberstufe unterrichten, müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, können in der Mittel- und Unterstufe jedoch darauf verzichten. Ansonsten gelten die Regeln des Hygieneplans» unverändert fort, weitergehende Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen. Senator Rabe: „Wir müssen täglich zwischen den Risiken abwägen. Bislang ist die Schule ein sicherer Ort, an dem sich nur wenige infiziert haben. Sollte sich das Infektionsgeschehen dramatisch verschlimmern, werden wir die Maskenpflicht an Schulen Schritt für Schritt und behutsam ausweiten.“
Lehrkräfte und andere an Schule Beschäftigte gehören zu den Berufsgruppen, die für längere Zeit in Kontakt mit einer Vielzahl von anderen Menschen stehen. Deshalb ermöglicht die Schulbehörde ihren Beschäftigten, sich bis zu dreimal kostenlos auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Das Angebot gilt für alle Beschäftigen, die als Angestellte, Beamte oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an einer staatlichen Schule oder einer Ersatzschule in Hamburg durch die Schulbehörde oder einen freien Schulträger beschäftigt sind. Die kostenlosen Tests sind bis zum Beginn der Weihnachtsferien möglich.
Maskenpflicht in der Oberstufe: Für die Fächer Musik, Theater und Sport gelten besondere Regeln
Die neue Maskenpflicht in der Oberstufe stellt Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrkräfte vor neue Herausforderungen. Im körperbetonten Musik-, Theater- und Sportunterricht, wo das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) teilweise nur schwer möglich ist, gelten besondere Regeln. So ist im Musikunterricht wie bisher in allen musikpraktischen Phasen – also beispielsweise beim Singen oder beim Spielen von Blasinstrumenten – ein Mindestabstand von 2,5 Metern einzuhalten. Wenn dieser Mindestabstand eingehalten wird, kann die Maske abgesetzt werden. Im Theaterunterricht gilt wie im normalen Unterricht grundsätzlich Maskenpflicht, von der nur in besonderen praktischen Phasen abgewichen werden darf – dann aber muss ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden. Im Sportunterricht besteht für die Praxisphasen keine Maskenpflicht, allerdings müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
Die erste Regel lautet: Sport und Bewegung müssen kontaktfrei ausgeübt werden. Im Freien ist bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, in geschlossenen Räumen sind es 2,5 Meter. Anders sieht es in den Umkleideräumen, während des Betretens der Turnhalle, während der Reflexionsphasen und bei passiver Teilnahme am Unterricht aus: Hier gilt die uneingeschränkte Maskenpflicht auch für den Sportunterricht. Damit der Unterricht in der Sporthalle mit dem geforderten Mindestabstand funktioniert, können die Kurse geteilt und oder auch 14-tägig im Wechsel stattfinden. Der Teil der Gruppe, der nicht am Unterricht in der Sporthalle teilnimmt, erfüllt beispielsweise Aufgaben im Freien, im Klassenraum oder – in Randstunden – zu Hause.
Frag den Rabe: Warum ist Lüften an den Schulen so wichtig, Herr Senator?
Jetzt nach den Herbstferien weht sprichwörtlich ein neuer Wind durch Hamburgs Klassenzimmer: Damit die Schulen in der Corona-Pandemie auch weiterhin ein sicherer Ort bleiben, gelten seit dem 19. Oktober neue Regeln: Vor und nach dem Unterricht sowie alle 20 Minuten sollen künftig in jedem Unterrichtsraum drei bis vier Minuten lang so viele Fenster wie möglich geöffnet werden. Bildungssenator Ties Rabe erklärt im heutigen Videobeitrag, warum das Lüften so wichtig ist.
Projekt „Buchstart 4 ½“: Bürgermeister verteilt die ersten Bücherrucksäcke an Viereinhalbjährige
Nach zweijähriger Vorbereitungszeit wird eine gute Idee jetzt in die Tat umgesetzt: Drei große Fachbehörden und die fünf größten Stiftungen Hamburgs starten gemeinsam das Leseförderprojekt „Buchstart 4 ½“, das auf der Idee der Hamburger Kinderbuchautorin und Ehrenbürgerin der Stadt Kirsten Boie beruht. Darum geht’s: Anlässlich der Viereinhalbjährigen-Untersuchung, einem Pflichttermin anderthalb Jahre vor der Einschulung, gibt es ab jetzt zur Belohnung einen blauen Buchstart-Rucksack mit einem „Hamburger Geschichten-Buch“. Zum Projektstart am gestrigen Donnerstag in der Schule Arnkielstraße kam Bürgermeister Peter Tschentscher höchstpersönlich vorbei, um die ersten von insgesamt 19.400 Rucksäcken an die aufgeregten Knirpse zu verteilen.
Der erste Vorstellungstermin in einer Schule, die Viereinhalbjährigen-Untersuchung, ist für Eltern und Kinder ein bedeutsamer Termin auf dem Weg von der Kita in die Schule. Ein Buchgeschenk und pädagogische Hinweise werden in diesem Umfeld intensiv wahrgenommen. Das 134 Seiten dicke „Hamburger Geschichten-Buch“ wurde von Fachleuten aus den beteiligten Behörden, den Bücherhallen Hamburg und dem Projektträger Seiteneinsteiger gemeinsam mit dem Carlsen Verlag entwickelt. Es enthält neben Gedichten, Comics und Wimmelbildern viele Vorlesegeschichten von bekannten Autoren. Zur Vertiefung des Buchstart-Effekts folgt jeweils im Frühjahr der „Geschichten-Schatzsuchertag“ in den Kitas, bei dem die Geschichten aus dem Buchstart-Buch aufgegriffen werden. Parallel dazu werden Pädagogen aus Kita und Vorschule in Fortbildungen geschult.
Mit dem jetzt gestarteten Projekt „Buchstart 4 ½“ wird das Motto des seit 2007 erfolgreichen ersten Buchstart-Programms fortgeführt, bei dem alle Einjährigen anlässlich der Vorsorgeuntersuchung U6 ein Buchgeschenk bekommen. Senator Ties Rabe: „Um in der Schule und im Leben gut zurechtzukommen, müssen Kinder gut und gern lesen können. Damit kann man nicht früh genug beginnen. Deshalb besteht für mich der große Mehrwert von Buchstart 4 1/2 darin, dass wir gleich den allerersten Kontakt Hamburger Kinder mit einer Schule im Rahmen der Viereinhalbjährigen-Vorstellung für die Förderung der Lesekompetenzen nutzen. Damit bereitet dieses Projekt den Boden für kommende Leseprogramme, wie wir sie an unseren Schulen in den letzten Jahren gezielt aufgesetzt haben.“ Beteiligt am Projekt sind Schul-, Sozial- und Kulturbehörde sowie die ZEIT-Stiftung, Körber-Stiftung, Joachim Herz Stiftung, Alfred Töpfer Stiftung und Claussen-Simon-Stiftung.
Virtuelle Kultusministerkonferenz: Mehr Einheitlichkeit in der Bildung verabredet
Auf der 371. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) in der vergangenen Woche haben sich die Bildungsminister der 16 Bundesländer vertraglich auf eine bessere Zusammenarbeit im deutschen Bildungssystem mit einheitlicherem Vorgehen verständigt. In der entsprechenden „Ländervereinbarung“ geht es in 44 Artikeln unter anderem um zentrale Fragen der Qualitätssicherung, um übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern sowie die Gliederung und Organisation des Schulsystems. Bildungssenator Ties Rabe: „Ich freue mich besonders, dass die Ländervereinbarung die bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen zwischen den Ländern regelt. So verabreden wir beispielsweise neue und wegweisende Schritte zur Angleichung des Abiturs.“
So sollen ab 2023 in allen Ländern mindestens 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Kernfächern aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden. Ab 2025 wird diese Regelung auch auf die naturwissenschaftlichen Fächer ausgeweitet. Darüber hinaus sollen einzelne Regeln für die Oberstufe entsprechend der Vorgaben der Kultusministerkonferenz angepasst werden. Beispielsweise die Regelung, dass künftig mehr Kurse von den Schülerinnen und Schülern in das Abitur eingebracht werden müssen. Rabe: „Dennoch ist der Veränderungsbedarf in Hamburg im Vergleich zu den anderen Ländern eher gering, weil Hamburg ohnehin seit vier Jahren schon bundeseinheitliche Abiturprüfungsaufgaben in den Kernfächern in großem Umfang einsetzt.“
Die Ländervereinbarung löst nach 56 Jahren das Hamburger Abkommen von 1964 ab. 49 Jahre nach dessen letztmaliger Überarbeitung im Jahr 1971 gibt es damit erstmals eine neue, länderübergreifende systematische Antwort auf neue Entwicklungen der Gesellschaft (Stichwort: Digitalisierung) und der Pädagogik (Stichwort: Erkenntnisse über die Bedeutung Frühkindlicher Bildung). Im Zusammenhang mit der neuen Vereinbarung einigten sich die Minister außerdem darauf, eine ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz einzurichten. In diesem unabhängigen Gremium sollen sich führende Bildungswissenschaftler kritisch mit dem bundesdeutschen Bildungswesen auseinandersetzen und Verbesserungsvorschläge entwickeln.
HVV-BonusTicket: Azubis fahren günstig mit Bus und Bahn
Maurer-Azubi Keanu (20) und Lucas (15), angehender Fliesenleger, sind jeden Tag mehrere Stunden mit Bus und Bahn unterwegs. Sie nutzen die Zeit für den Blick aufs Handy oder auch für ein kurzes Nickerchen nach einem anstrengenden Tag im Betrieb. Die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist für beide Berufsschüler ein echter Bonus. Nicht zuletzt wegen des neuen BonusTickets, mit dem sie seit dem 1. August deutlich günstiger fahren als zuvor. Für 30 Euro im Monat sind Azubis nun im gesamten HVV-Gebiet mobil. Ein prima Angebot, das auch der Umwelt nütze, sagt Bildungssenator Ties Rabe in einem Videobeitrag»
Bereits rund 15.000 Auszubildende haben das günstige HVV-Abo in der Tasche. Möglich wird das attraktive Angebot durch die finanzielle Unterstützung der Stadt Hamburg und der Ausbildungsbetriebe: Jeweils 20 Euro werden monatlich als Zuschuss gezahlt. In der dualen Ausbildung entscheiden die Betriebe, ob sie diesen Anteil für ihre Azubis bezahlen. Für Auszubildende in vollzeitschulischen Angeboten wie zum Beispiel in Gesundheitsberufen oder in sozialpädagogischen Berufen übernimmt die Stadt zusätzlich den Arbeitgeberanteil.
Mit dem BonusTicket soll die Berufsausbildung attraktiver und auch in Bezug auf die finanziellen Vergünstigungen dem Studium gleichgestellt werden. Auch Teilnehmende von Freiwilligendiensten oder Anwärter in der Beamtenausbildung profitieren. Insgesamt sollen etwa 50.000 Auszubildende das Angebot nutzen können. Der Senat stellt dafür bis zu zwölf Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Unsere Zahl der Woche ist die 1. Denn für rund einen Euro am Tag sind Auszubildende in Hamburg im HVV unterwegs. Bereits 15.000 Azubis nutzen das günstige BonusTicket für 30 Euro pro Monat. Mehr Information»