Die Themen der Woche

• Damit die Integration von Flüchtlingskindern gelingt: Schulgesetz wird angepasst
• Schulbegleitungen: Mehr Anträge, mehr Geld, schnelleres Verfahren - und zufriedenere Eltern
• Berufs- und Studienorientierung an Stadtteilschulen: Neues Unterrichtsangebot für Achtklässler
• Schreibwettbewerb "KLASSEnSÄTZE": Preise für die vier besten Texte der Stadt
• Elbphilharmonie und Jugendmusikschule wollen "Familienorchester" gründen

Damit die Integration von Flüchtlingskindern gelingt:
Schulgesetz wird angepasst

Um die Integration von Flüchtlingskindern zu verbessern, will die Schulbehörde das Schulgesetz anpassen. Die geplanten Gesetzesänderungen umfassen im Wesentlichen drei Punkte: Erstens sollen die besonderen Lerngruppen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche rechtlich abgesichert werden. Zweitens soll klargestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler auch nach dem Ende ihrer Schulpflicht weiterhin an der Schule lernen dürfen, und drittens will die Behörde künftig Kindern aus größeren Wohnunterkünften einen Schulplatz zuweisen können, um so im Bedarfsfall eine Konzentration von Flüchtlingskindern an einzelnen Schulen zu verhindern. „Am wichtigsten ist, dass die Integration rasch gelingt“, betont Bildungssenator Ties Rabe. Hierfür sei nicht die Schulweglänge entscheidend, sondern dass die Kinder in einer Schulklasse unterrichtet würden und dort Freunde fänden, die ihnen helfen, in Hamburg Fuß zu fassen.

Flüchtlingskinder benötigen eine besondere sprachliche Förderung, um möglichst rasch in die altersentsprechenden Regelklassen übergehen zu können. Diese Aufgabe soll im Schulgesetz erstmals ausdrücklich formuliert werden. Damit sollen die seit Jahren bewährten Lerngruppen, insbesondere Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen, rechtlich abgesichert werden. 

Mit der zweiten Gesetzesänderung wird die Schulpflicht präzisiert. Das betrifft vor allem jungerwachsene Einwanderer mit oft schwierigen Bildungsverläufen. Die Schulpflicht endet in Hamburg weiterhin mit dem Abschluss des 18. Lebensjahres. Allerdings bedeutet das nicht, dass Schüler danach die Schule verlassen müssen. Wer einen Schulabschluss anstrebt und die Voraussetzungen für die jeweilige Schule erfüllt, kann selbstverständlich so lange zur Schule gehen, bis der Abschluss erreicht ist. Das gilt auch für junge Flüchtlinge. Auch sie bleiben so lange an der Schule, bis der Abschluss erreicht ist – so das Hamburger Schulgesetz. Durch eine Ergänzung im Schulgesetz soll zudem klargestellt werden, dass es für Flüchtlingsjugendliche unter besonderen Umständen in Abschlussprüfungen einen Nachteilsausgleich geben kann, etwa die Möglichkeit zum Gebrauch eines Wörterbuches, ohne damit die Anforderungen an die Schüler für den Erwerb von Schulabschlüssen abzusenken.

Bei der dritten geplanten Änderung, der Schulplatzzuweisung, handelt es sich um eine „Kann“-Bestimmung, die nur im Bedarfsfall angewendet wird. Ein Beispiel für einen solchen Bedarfsfall wäre das mögliche Quartier am Mittleren Landweg mit bis zu 2.500 Flüchtlingen. Würden alle Kinder aus dieser geplanten Unterkunft die einzige Grundschule in der Gegend besuchen, würde diese zu einer reinen „Flüchtlingsschule“. Das wäre für die Integration wenig förderlich.

Aktuell werden in Hamburg über 7.600 junge Flüchtlinge in besonderen Schulklassen unterrichtet, davon 1.707 in den derzeit 123 Lerngruppen der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach dem Wechsel in eine Folgeunterkunft werden die Flüchtlingskinder in der Regel für ein Jahr in Basisklassen oder Internationale Vorbereitungsklassen aufgenommen. Zurzeit werden 457 Schüler in 44 Basisklassen und 2.504 in 193 Internationalen Vorbereitungsklassen an den allgemeinen Schulen unterrichtet. Darüber hinaus befinden sich 2.980 zugewanderte Jugendliche in 205 besonderen Lerngruppen der berufsbildenden Schulen.

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Schulbegleitungen: Mehr Anträge, mehr Geld, schnelleres Verfahren – und zufriedenere Eltern

Die Mitglieder des Schulausschusses haben sich in der vergangenen Woche mit dem Thema Schulbegleitungen beschäftigt. Seit Einführung der Inklusion im Jahr 2010 dürfen Eltern sich aussuchen, ob sie ihr behindertes Kind auf eine Regel- oder eine Förderschule schicken wollen. Laut Hamburgischem Schulgesetz sind alle allgemeinen Schulen verpflichtet, dafür entsprechende Förder- und Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Deshalb sorgen in Hamburg sogenannte Schulbegleiter Tag für Tag dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit speziellen Behinderungen oder schweren sozial-emotionalen Beeinträchtigungen am normalen Unterricht einer Regelschule teilnehmen können. Wichtig: Schulbegleitungen sind keine pädagogische Maßnahme, sondern eine rein organisatorische Hilfestellung im schulischen Alltag der Kinder. 

Die Schulbehörde hat im Zuge der Inklusion die Zahl der Schulbegleitungen Innerhalb von nur vier Jahren fast vervierfacht: Im Jahr 2011 profitierten 400 Schüler von der Hilfsmaßnahme, im Jahr 2015 bekamen bereits 1.569 Schüler einen Schulbegleiter. Um allen Kindern gerecht zu werden, hat die Behörde zudem die finanziellen Mittel enorm aufgestockt: von 2.7 Millionen Euro (2011) auf 12,9 Millionen Euro (2015). Zugenommen hat damit offenbar auch die Zufriedenheit der Eltern, denn die Anzahl der Widersprüche sinkt seit Jahren. Lag die Zahl derartiger Anträge im Schuljahr 2013/14 noch bei 81 Fällen, reduzierte sich die Zahl im Schuljahr 2014/15 bereits auf 38 Fälle. Im Schuljahr 2015/16 ist die Zahl noch weiter gesunken: Lediglich 15 Widerspruchsanträge gab es im laufenden Schuljahr, von denen sechs schließlich bewilligt wurden. 

Wesentlich zur Zufriedenheit der Eltern beigetragen hat auch die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens: Ab dem Schuljahr 2014/15 müssen sich Sorgeberechtigte nicht mehr selbst um einen Schulbegleiter bemühen. In der Vergangenheit haben das langwierige Antragsverfahren sowie die Suche und die Einstellung von Schulbegleitungen Eltern oft stark belastet. Jetzt brauchen die Eltern in der Regel nicht mehr selbst einen Antrag zu stellen und anschließend nach einem Schulbegleiter zu suchen. Stattdessen wenden sich die Eltern an die Schulen, die dann in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde die weiteren Schritte regeln. 

Berufs- und Studienorientierung an Stadtteilschulen:
Neues Unterrichtsangebot für Achtklässler

Hamburgs Schulabgänger haben die Qual der Wahl: Angesichts von fast 300 Ausbildungsberufen und zahllosen Studiengängen stehen viele Jugendliche nach der Schule etwas ratlos vor ihrem weiteren Lebensweg. Damit junge Menschen bereits während der Schulzeit eine klare Vorstellung davon bekommen, was sie später beruflich anstreben wollen, hat der Senat die Berufs- und Studienorientierung in den Stadtteilschulen weiterentwickelt. In den 8. bis 10. Klassen werden die Schüler zwei Stunden pro Woche systematisch auf die Zeit nach der Schule vorbereitet; sie erproben sich im betrieblichen Praktikum und reflektieren ihre Erfahrungen im Unterricht. Jetzt wird die Berufs- und Studienorientierung an den Stadtteilschulen durch ein neues Unterrichtsangebot für Achtklässler gestärkt. Der Titel ist zugleich Programm: „Zukunft jetzt! Entdecke deine Stärken!“

Das Projekt ist Auftakt der neuen „prozessorientierten Hamburger Potenzialanalyse“, die sich wie ein roter Faden durch die Klassen 8 bis 10 zieht. Ziel ist es, die Schüler zu motivieren, sich mit ihren beruflichen Neigungen auseinanderzusetzen. Ab dem neuen Schuljahr werden deshalb künftig alle rund 7.100 Achtklässler und weitere rund 600 Flüchtlingskinder aus den internationalen Vorbereitungsklassen an dem Seminar teilnehmen. In dem fünf- bis sechsstündigen Unterricht haben die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, ihre Stärken und Kompetenzen zu erkunden und „schlummernde“ Talente zu entdecken. Für das neue Projekt stellt der Bund im Schuljahr 2016/17 rund 600.000 Euro zur Verfügung.

Weitere 1,2 Millionen Euro fließen in eine ergänzende außerschulische Maßnahme: Bei den „Hamburger Werkstatttagen“ können Achtklässler erste Erfahrungen in der Berufswelt sammeln. Dafür wählen die Schüler aus sechs möglichen Berufsfeldern mindestens zwei aus. Dazu gehören gewerblich-technische Berufe ebenso wie kaufmännisch-verwaltende, soziale oder sprachlich-künstlerische. Für das Schuljahr 2016/17 wurde das Angebot bereits für rund 4.500 Schüler gebucht, 400 von ihnen kommen aus den Abschlussklassen der Internationalen Vorbereitungsklassen. Zusätzlich stehen den Schulen zukünftig auch Hamburger Werkstatttage für den Jahrgang 10 zur Verfügung. 

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Schreibwettbewerb „KLASSEnSÄTZE“:
Preise für die vier besten Texte der Stadt

Der im vergangenen Jahr ins Leben gerufene Schülerwettbewerb „KLASSEnSÄTZE“ geht in die zweite Runde: In diesem Jahr mussten sich Hamburgs schreibbegeisterte Schülerinnen und Schüler mit dem Thema „Unterwegs“ auseinandersetzen und dazu selbst verfasste Prosa, Lyrik und Reportagen einreichen. Das Thema war offenbar gut gewählt, denn die Resonanz war groß: Rund 200 Klassen aus 39 Hamburger Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien haben mitgemacht und massenweise kreative Texte eingereicht. In die Endrunde schafften es schließlich 63 Texte – die besten vier wurden am vergangenen Montag ausgezeichnet.  

Der Schreibwettbewerb ist in vier Altersstufen aufgeteilt: Klasse 4, Klasse 5 und 6, Klassen 7 bis 9 und Klasse 10 plus Oberstufe. Dabei werden Hamburgs Schüler in drei Phasen ans kreative Schreiben herangeführt. Zunächst schreiben die Teilnehmer ihre Texte auf Klassenebene im Deutschunterricht. Jede Klasse wählt drei Sieger-Texte aus, die anschließend von einer Schüler-Jury gelesen und bewertet werden. Dieses Verfahren macht den Wettbewerb auch interessant für Schüler, die selbst nicht so gern schreiben, sich aber einmal als Lektoren und Literaturkritiker versuchen möchten. Die besten Texte aus jeder Altersstufe werden Schul-Sieger und schaffen es ins Finale auf Hamburg-Ebene. Hier wählt eine sechsköpfige Jury aus Autoren, Journalisten und Verlagsmitarbeitern schließlich die vier Landessieger aus.  

Das sind in diesem Jahr Leila Rowoldt (10) aus der Schule in der Alten Forst in Harburg, Erik Ruben Bredlow (12) vom Gymnasium Othmarschen, Julius Bleck (14) vom Gymnasium Meiendorf in Wandsbek und Celina Ehmann (16) von der Geschwister Scholl Stadtteilschule in Altona. Als Preis winkt den Gewinner-Schulen ein Schreibworkshop mit dem jungen und vielfach ausgezeichneten Autor Dorian Steinhoff. Der jährlich stattfindende Wettbewerb wird von der Schulbehörde mit Hilfe des Partners Seiteneinsteiger e.V. durchgeführt und von der Guntram und Irene Rinke Stiftung gefördert.

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Elbphilharmonie und Jugendmusikschule gründen generationsübergreifendes Orchester

Das Motto der neuen Elbphilharmonie lautet: Ein Konzerthaus für alle. Nicht nur die Weltstars der Musikszene sollen hier künftig auf der Bühne stehen, sondern auch ganz normale musizierende Hamburger. Noch vor Eröffnung des internationalen Musiktempels in der HafenCity im Januar 2017 wird dieses Motto nun wörtlich genommen: Die Elbphilharmonie will gemeinsam mit der Staatlichen Jugendmusikschule ein generationenübergreifendes Orchester für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren auf die Beine stellen. 

Die musikalischen Werke, darunter Dvořáks „Sinfonie aus der Neuen Welt“ und der Soundtrack zu „The Rock“, werden extra so arrangiert, dass auch Anfänger mitspielen können. Die künstlerische Leitung  übernimmt Christine  Philippsen, Orchesterleiterin der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg. Anmeldungen sind ab sofort möglich, geprobt wird ab Januar 2017 wöchentlich.

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