Waldorfpädagogik: Schule Fährstraße traut sich was

Waldorf-Pädagogik an einer staatlichen Schule - kann das gutgehen? Es kann, wie die Albert-Schweitzer-Schule in Kleinborstel seit nunmehr 60 Jahren zeigt. Im nächsten Sommer wird eine weitere öffentliche Schule den Versuch wagen: Die Ganztagsschule Fährstraße in Wilhelmsburg integriert ab dem Schuljahr 2014/15 waldorfpädagogische Elemente in den Unterricht. Der Schulversuch ist zunächst auf acht Jahre angelegt. Gestartet wird mit den ersten Klassen, aus zurzeit drei Zügen sollen vier werden. Die staatlichen Lehrer mit Zusatzausbildung sollen die mit dem staatlichen Bildungsplan vereinbaren Aspekte der Waldorf-Pädagogik in ihren Unterricht einfließen lassen. Dazu zählen musische, künstlerische und handwerkliche Lernangebote und vor allem der epochale Unterricht, der ein intensives Beschäftigen mit einem Schwerpunktthema über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Umstrittene, ideologische Aspekte der Waldorf-Pädagogik bleiben außen vor, Schüler müssen sich keineswegs mit der anthroposophischen Weltanschauung des Waldorf-Gründers Rudolf Steiner beschäftigen. „Es geht nicht darum, eine staatliche Waldorfschule zu gründen”, versichert Schulsenator Ties Rabe. „Aber wir wollen in einer zweiten staatlichen Schule Waldorf-Elemente integrieren, die allseits akzeptiert sind.”

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Schulentwicklungsplan:
Berufsschul-Reform ist beschlossene Sache

Über 60 Prozent aller Jugendlichen ohne Abitur finden direkt nach der Schule keinen Ausbildungsplatz. Hier will der Hamburger Senat gegensteuern und mit einer Reihe von Maßnahmen den Übergang von der Schule ins Berufsleben verbessern. Dazu gehört die Verbesserung der Hamburger Berufsschule. Nach einem anderthalb Jahre dauernden Beteiligungsprozess wurde jetzt der "Schulentwicklungsplan für berufsbildende Schulen" (SEPL) beschlossen - der letzte stammt aus dem Jahr 1985. Das Ziel: leistungsfähige Schulen mit attraktiven Angeboten, hochprofessionellen Ausbildungsgängen, modernem Schulmanagement - und schönen Gebäuden. In den kommenden vier Jahren investiert die Schulbehörde rund 475 Millionen Euro in Neubauten und Sanierung. Dazu sollen die bestehenden 44 Schulen zu 32 leistungsfähigen Schulen zusammengeführt werden.

Der neue SEPL ermöglicht enorme bauliche Verbesserungen: zehn Schulen werden saniert, 17 Schulen bekommen Neubauten. Dadurch entstehen moderne, großzügige Unterrichtsräume. Die Zusammenführungen der Schulen werden behutsam Schritt für Schritt vorgenommen, keine Schule soll zerschlagen werden. Anvisiert wird eine vernünftige Größe jeder einzelnen Berufsschule mit jeweils 50 bis 120 Lehrkräften. Auch soll es keine Zusammenballung von Übergangsangeboten für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz an wenigen Schulen mehr geben. Stattdessen sollen die berufliche Ausbildung und die Bildungsgänge in einer vernünftigen Mischung auf alle Schulen verteilt werden. Verwandte berufliche Ausbildungsgänge sollen hingegen an wenigen Schulen zusammengeführt werden, um die Fachlichkeit der Ausbildung zu verbessern.

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Personalausstattung an GBS-Schulen:
Viel besser als behauptet!

Immer wieder gibt es Nachfragen zur Personalausstattung der Ganztägigen Betreuung an Schulen (GBS). In der Kritik steht vor allem die Gruppengröße der Nachmittagskurse. So wird gerne behauptet, eine einzelne Betreuungsperson müsse sich um 23 Kinder kümmern. Das ist falsch! Die Gruppen sind in Wirklichkeit deutlich kleiner. Laut Auskunft der Schulen sind durchschnittlich weniger als 15 Kinder für einen Nachmittagskurs angemeldet. Das entspricht in etwa der Personalausstattung der früheren Horte und zeigt zugleich, dass die formal festgelegte Gruppenobergrenze von 23 Kindern in der Praxis keine Rolle spielt.

Hintergrund: Das im Landesrahmenvertrag festgesetzte Budget für die GBS-Träger ermöglicht für jeweils 23 bzw. 19 Kinder in der Kernzeit der ganztägigen Betreuung von 13 bis 16 Uhr folgende Personalausstattung:

• eine Stelle mit einer staatlich anerkannten Erziehungskraft (drei Erzieherstunden pro Tag und Schulwoche). Diese Personalausstattung ist durch eine zusätzliche Ausfallreserve von 17,45 Prozent auch bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung sichergestellt.

• 0,2 Stellen für die Leitung. Diese Personalausstattung ist durch eine zusätzliche Ausfallreserve von 17,45 Prozent auch bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung sichergestellt.

• ein Zuschlag (pädagogisches Budget) von rund 21 Prozent auf alle Mittel in der Kernzeit zur Finanzierung einer besseren Personalausstattung, zusätzlicher Angebote (Kurse, Hausaufgabenhilfe, Angebote aus dem Sozialraum) und Vor- und Nachbereitungszeiten

Diese Personalausstattung gewährleistet eine vielfältige pädagogische Arbeit, die vor Ort je nach Anforderung flexibel gestaltet werden kann. So können an offenen Angeboten wie Chor, Sport oder freies Spielen auch einmal mehr als 23 Kinder teilnehmen, genauso können aber auch Kleingruppen mit nur vier Kindern organisiert werden.

Nachmittagskurse der GBS-Grundschulen »
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Keine Benachteiligung der Kita-Kinder:
Schulgesetz wird an gängige Praxis angepasst

In ihrer letzten Sitzung hat sich die Bürgerschaft mit dem Hamburger Schulgesetz befasst. Dort steht an einer Stelle, dass Vorschüler bei der Einschulung bevorzugt werden sollen. Weil dieses Kriterium jedoch in der Praxis nie eine Rolle gespielt hat, soll das Gesetz jetzt angepasst werden.

In Hamburg dürfen Eltern frei wählen, auf welche Grundschule ihr Kind gehen soll. Das klappt prima: Rund 95 Prozent der Einschulungswünsche können jedes Jahr erfüllt werden. In fünf Prozent der Fälle ist die Wunschschule überlaufen, dann entscheiden Kriterien wie Härtefall, Geschwisterkinder und Schulweglänge darüber, wer aufgenommen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind zuvor eine Kita oder eine Vorschule besucht hat. „Vorschüler wurden noch nie bevorzugt, auch wenn zurzeit anderes behauptet wird“, stellt Schulsenator Ties Rabe klar. Im Schulausschuss wurde jetzt nachgewiesen, dass das von Senator Rabe angewendete Verfahren anders als oft behauptet bereits unter CDU- und GAL-Senatoren praktiziert wurde. Schon damals hatten Vorschüler keine Sonderrechte.

Protokoll des Sonderausschusses zum Thema Vorschule vom 25. Mai 2010 »

Dennoch taucht im Schulgesetz §42 Absatz der Vorschulbesuch als weiteres Kriterium auf – allerdings nur auf dem Papier, nicht in der Praxis. Dieser Widerspruch wird jetzt behoben: Das Hamburgische Schulgesetz soll an die gängige Praxis angepasst, das Kriterium Vorschule gestrichen werden. 

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Senatsantrag: Schulgesetzänderung »

Das Amt für Bildung gibt einen neuen Newsletter in digitaler Form heraus

Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
mit einem neuen Newsletter möchten wir interessierte Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen sowie die schulisch interessierte Öffentlichkeit künftig regelmäßig über aktuelle Bildungsthemen informieren. In der Vergangenheit hat es immer wieder Anfragen gegeben, die uns gezeigt haben, dass die bisherigen Informationsmittel wie Rundschreiben der Behörde, Zuschriften anderer Behörden oder Pressemitteilungen nicht ausreichen, um komplexe Sachverhalte und Veränderungen im schulischen System umfassend darzustellen. Unser Ziel ist es, alle Akteure und Interessierten im Bereich Schule und Berufsbildung umfassend zu informieren. Dazu greift unser Newsletter regelmäßig mehrere Themen in sehr kurzer Form auf und bietet Links zu weiterführenden Informationen. Der Newsletter wird in erster Linie an Schulleitungen, Elternräte, Kreiselternräte, Schülervertretungen und Lehrkräfte verschickt. Weitere Interessierte können den Newsletter ebenfalls beziehen.

 

Ihr Norbert Rosenboom,
Landesschulrat

Das Amt für Bildung gibt einen neuen Newsletter heraus

In eigener Sache

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Medienstadt werden auch die seltsamsten und absurdesten Nachrichten gern aufgegriffen, um hohe Wellen zu schlagen und Politik zu machen. Nur so ist die Meldung einer Hamburger Tageszeitung zu angeblichen Geheimplänen über die Zukunft der Hamburger Gymnasien zu erklären. Wer diese Zeitung nicht liest, muss jetzt nicht weiterlesen.
Allen anderen sage ich gern, was sie doch sowieso schon wissen:
Der Hamburger Senat steht fest zum Schulfrieden und zum Elternwahlrecht. Wir werden niemandem vorschreiben, welche Schulform die Kinder besuchen sollen. Wir sind froh und glücklich über Hamburgs leistungsfähiges Schulsystem mit seinen hervorragenden Stadteilschulen und Gymnasien. Dieses Schulsystem werden wir bewahren und stärken.
Darauf können Sie sich verlassen.

Herzliche Grüße
Ihr Ties Rabe