Zweistufiges Diagnostikverfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf greift
Kürzlich berichteten wir, dass die Anzahl der Viertklässler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale Entwicklung (LSE) im aktuellen Schuljahr erstmalig zurückgegangen ist. Die Zahl sank um rund 20 Prozent auf 757 Kinder mit diesem Förderbedarf. Im letzten Schuljahr waren es noch 938 Kinder mit LSE-Förderbedarf (Newsletter vom 3. März 2017).
Damit die Schulen ihre Förderressourcen auf die richtigen Kinder konzentrieren können, wird der Förderbedarf nach einem sehr genauen Verfahren präzise ermittelt. Dazu wurde seit 2014 schrittweise eine zweistufige Diagnostik eingeführt. Sie beinhaltet eine umfassende Vorklärung in der Grundschule und - bei einem hinreichenden Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf - eine sich anschließende tiefer gehende Diagnose im zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ). Dabei kommen anerkannte standardisierte Testverfahren zum Einsatz.
Das heißt, im gesamten Stadtgebiet werden Kinder mit LSE-Förderbedarf erstmals nach den gleichen Methoden diagnostiziert. Das führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl der Fälle „genauer“ wird.
Die geringere Zahl an förderbedürftigen Kindern führt übrigens nicht zu einer Einsparung von Personal. Denn die Zahl zusätzlicher Lehrkräfte und Pädagogen für die sonderpädagogische Förderung an den allgemeinen Schulen liegt unabhängig von den schwankenden Zahlen förderbedürftiger Kinder bei 85 Stellen pro Klassenstufe. Eine geringere Zahl von Kindern führt dazu, dass die Schulen höhere Zahlen in anderen Jahrgängen ausgleichen können und die Kinder mit mehr Personal besser fördern können.
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