Inklusion – Fragen und Antworten
Die Schulbehörde hat die häufigsten Fragen zum Thema Inklusion in einem kurzen Themenpapier beantwortet. In verständlicher Form werden die wichtigsten Fragen aufgegriffen. Leser erfahren unter anderem, welche aktuellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Inklusion gestartet oder noch geplant sind:
So hat der Senat vor kurzem für 400 Schüler mit extremen Förderproblemen temporäre Kleinstgruppen eingerichtet. Hier betreuen Pädagogen die Kinder außerhalb ihrer Klasse zum Teil in einem 1:1-Verhältnis solange, bis sie in die Klasse zurückkehren können. Darüber hinaus setzt die Schulbehörde eine Feuerwehrreserve mit zusätzlichen Lehrkräften ein, um bei besonderen Problemen einzelnen Schulen temporär zu helfen. Zurzeit wird auch ein neues Diagnostikverfahren erarbeitet, das präziser als die bisherige Methode ist, von gut ausgebildeten Experten durchgeführt werden soll und die Schulen erheblich entlasten wird.
Neben diesen aktuellen Entwicklungen werden auch die politischen Zusammenhänge sowie die Ressourcenfragen aufgegriffen. Anders als öffentlich dargestellt wurde die Inklusion bereits 2010 vom Vorgängersenat gestartet, damals übrigens mit nur halb so viel zusätzlichen Lehrkräften wie heute. Erst der aktuelle Senat hat den Grund- und Stadtteilschulen für die Inklusion zusätzlich rund 200 zusätzliche Stellen sowie rund 250 zusätzliche Schulbegleiter gegeben. Für die Beschulung früherer Sonderschüler bekommen Hamburgs allgemeine Schulen zurzeit rund 850 zusätzliche Lehrkräfte und rund 300 Schulbegleiter, das ist eine der bundesweit höchsten Personalzuweisungen.
Aufgrund veränderter Diagnoseverfahren ist zurzeit nicht eindeutig zu klären, wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung (LSE) die allgemeinen Schulen besuchen. Nach vier Jahren Inklusion melden die allgemeinen Schulen 4.962 LSE-Kinder mehr als vor der Einführung der Inklusion. Die Sonderschulen haben im gleichen Zeitraum jedoch nur 1.702 LSE-Kinder an die allgemeinen Schulen abgegeben.
Der Anstieg ist vor allem auf veränderte Diagnosemaßstäbe zurückzuführen. Seit 2011 dürfen auch Lehrkräfte aller Grund- und Stadtteilschulen den sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes diagnostizieren. Die Folge: Es werden erheblich mehr Schüler als Sonderschüler diagnostiziert als in den drei Jahrzehnten zuvor, darunter auch viele Schüler, die früher an den allgemeinen Schulen ohne zusätzliche Förderung beschult wurden. Zwei von drei der heute diagnostizierten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wären vor 2010 vermutlich nicht auf die Sonderschule geschickt worden.
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