Zusätzliche Schulplätze für Flüchtlingskinder und –jugendliche
Kinder und Jugendliche, die in der Freien und Hansestadt Hamburg einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in Hamburg zum Schulbesuch verpflichtet. Da das Schulgesetz den Aufenthaltsstatus unbeachtet lässt, heißt das auch, dass alle in Hamburg lebenden Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund im schulpflichtigen Alter, die Schule besuchen müssen. Deswegen und weil sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in besonderen Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen, allgemeinen Schulen und Berufsschulen im Vergleich zum Vorjahr mit 7.861 (Stichtag 14.7.2016) mehr als verdoppelt hat, wurden zahlreiche neue Schulplätze für Flüchtlingskinder geschaffen.
Zum Vergleich: im Schuljahr 2012/13 waren noch 1.687 Flüchtlingskinder zu beschulen, bis 2015 hatte sich die Zahl mit 3.834 schon einmal mehr als verdoppelt. Zurzeit lernen rund 1.470 in den Erstaufnahmeeinrichtungen, rund 3.300 in besonderen Vorbereitungsklassen an den allgemeinen Schulen und rund 3.100 in besonderen Klassen an Berufsschulen. Seit 2015 sind weitere rund 2.000 Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund bereits in die Regelklassen gewechselt. Insgesamt hat das Hamburger Schulsystem also allein seit dem letzten Jahr knapp 10.000 neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen.
Um möglichst schnell und gut Deutsch zu lernen, besuchen Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund bereits in der Erstaufnahme den Schulunterricht, wechseln dann in eine einjährige besondere Vorbereitungsklasse und können danach gut vorbereitet in den Regelklassen aufgenommen werden. Um das Lernen zu verbessern, sind die besonderen Vorbereitungsklassen mit durchschnittlich 13 Schülerinnen und Schülern deutlich kleiner als Regelklassen. Die neuen Angebote gehen nicht zu Lasten der anderen Klassen. Daher wurden inzwischen rund 630 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen und die Weiterqualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Unterrichtsmaterialien erheblich ausgebaut.
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