Mehr Klarheit: Neue Dienstzeitenregelung
für pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal (PTF)
Ab August gilt für alle Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten und sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, die bei der Hamburger Schulbehörde beschäftigt sind, eine neue Dienstzeitenregelung. Die Regelung ist Teil einer Offensive der Schulbehörde zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse des so genannten „PTF“ – des pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals. Dazu zählen auch die Einrichtung einer Fachaufsicht in der Schulbehörde und die Verbesserung des Schulungsangebots. Die Regelung zielt auf verlässliche und transparent geregelte Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit und verbessert die Möglichkeit, höhere Stellenanteile und Vollzeitstellen zu schaffen.
Bisher war der Dienst des PTF nur in den Integrationsklassen und in den „integrativen Regelklassen“ klar geregelt. Doch diese besondere Klassenform gibt es seit letztem Schuljahr nicht mehr. Stattdessen arbeiten die rund 2.000 umgangssprachlich als „PTFs“ titulierten Fachkräfte im Unterricht als Doppelbesetzung, in der Inklusion, eigenverantwortlich im Ganztag oder im Beratungsdienst der Schule – und zwar ohne klare Regelung, wann beispielsweise der früheste Arbeitsbeginn oder späteste Dienstschluss ist. Mit der neuen Dienstzeitenregelung wird dieser ungeregelte Zustand nun beendet. Zu einer „Mehrarbeit“, wie von einigen Kritikern befürchtet, kommt es dadurch nicht.
Die neue Anweisung regelt die genaue Ausgestaltung der Dienstzeit. Hier gibt es erhebliche Unterschiede von Schule zu Schule. Insbesondere die Frage, wie viele Anteile ihrer Arbeitszeit die pädagogisch-therapeutischen Fachkräfte direkt mit Kindern und Jugendlichen verbringen und wie viele Anteile für Fortbildungs-, Beratungs- und Kommunikationszeiten und für die Vor- und Nachbereitung ihrer Tätigkeit zur Verfügung stehen, ist seit Jahren umstritten. Missverständnisse und unterschiedliche Schultraditionen haben eine unübersichtliche Situation mit erheblichen Differenzen entstehen lassen. Die Schulbehörde hat deshalb jetzt genau berechnet, wofür die Dienstzeit einzusetzen ist und eine klare Regelung festgelegt: 81 Prozent der Dienstzeit sollen den Kindern und Jugendlichen gewidmet werden, die übrigen 19 Prozent stehen für Kooperationszeiten wie Elterngespräche, Konferenzen oder Fortbildungen sowie für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.
An Hamburgs Schulen arbeiten Erzieher und Sozialpädagogen bereits heute rund 80 Prozent direkt mit Kindern - allerdings in einigen Schulen und Arbeitsfeldern deutlich mehr, in anderen deutlich weniger. Daher war zu erwarten, dass einzelne Mitarbeiter die neue Regelung als „Mehrarbeit“, andere als „Entlastung“ empfinden. Sachlich ist das jedoch unberechtigt. Denn durch die neue Regelung spart die Schulbehörde keine einzige Stelle ein – eben weil schon heute die Mitarbeiter im Durchschnitt genau die berechneten Arbeitszeiten mit Kindern und Jugendlichen verbringen. Die Regelung ist vergleichsweise großzügig: In Kitas widmen Erzieher weit über 90 Prozent ihrer Arbeitszeit den Kindern.
Die neue Dienstzeitenregelung gilt künftig ohne Ausnahmen für alle Arbeitsfelder, egal ob in der Doppelbesetzung, der Therapie, der Beratung oder der Arbeit im Ganztag. Da sich die Arbeitsfelder zunehmend verzahnen, vermeidet die neue Regelung Dauerkonflikte und Missverständnisse über die Abgrenzung von Arbeitsfeldern. Vor allem aber bietet sie die Chance, dass die Mitarbeiter in mehreren Arbeitsfeldern zugleich eingesetzt werden können und so auch deutlich höhere Stellenanteile oder volle Stellen bekommen können.
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